Nachhaltiges Palmöl aus Indonesien: Vernehmlassung zur Verordnung eröffnet
Das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den
EFTA-Staaten und Indonesien (CEPA) hält fest, dass nur nachhaltiges
Palmöl von den Palmölkonzessionen der Schweiz profitieren kann. Der
Bundesrat hat am 18. Dezember die Vernehmlassung zur Verordnung über die
Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum
Präferenz-Zollansatz eröffnet. Die Verordnung setzt die entsprechende
Bestimmung des CEPA um.
Die Schweiz hat Indonesien im CEPA moderate
Zugeständnisse für Palmöl gewährt. Diese bestehen hauptsächlich aus
sorgfältig abgestimmten Kontingenten für rohes Palmöl, Palmstearin und
Palmkernöl im Umfang von insgesamt 10’000 Tonnen, die über fünf Jahre
schrittweise auf insgesamt 12’500 Tonnen erhöht werden. Innerhalb dieser
Kontingente werden die Zölle nicht eliminiert, sondern lediglich um
rund 20 bis 40 Prozent gesenkt.
Die Zugeständnisse für Palmöl sind im Abkommen an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Insbesondere muss das präferenziell importierte Palmöl die Nachhaltigkeitsziele von Artikel 8.10 des CEPA zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Pflanzenölsektors erfüllen. Damit die Rückverfolgbarkeit von nachhaltig produziertem Palmöl gewährleistet ist, darf dieses ausserdem nicht in grossen Tanks, sondern ausschliesslich in Behältnissen von maximal 22 Tonnen transportiert werden. Im Gegensatz zu dieser Bedingung müssen die Bedingungen von Artikel 8.10 CEPA im innerstaatlichen Recht konkretisiert werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat die zur Vernehmlassung vorgelegte Verordnung erarbeitet.
Die Verordnung sieht vor, dass Importeure, welche präferenziell Palmöl aus Indonesien importieren wollen, einen Nachweis erbringen müssen, der die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele aus Art. 8.10 des CEPA belegt. Als Nachweis sind vier etablierte Zertifizierungssysteme zugelassen. Diese wurden im Rahmen einer vergleichenden Studie als die besten auf dem Markt verfügbaren Zertifizierungssysteme für Palmöl identifiziert. Ein Importeur, welcher gemäss einem dieser Systeme zertifiziert ist, kann beim SECO ein Gesuch um Genehmigung des Nachhaltigkeitsnachweises einreichen. Bei Genehmigung dieses Gesuchs kann er unter Berücksichtigung der anderen Bedingungen in der Folge präferenziell Palmöl aus Indonesien importieren und verpflichtet sich bei der Zollanmeldung, dass auch die Ware jeder individuellen Sendung durch das jeweilige Zertifizierungssystem zertifiziert ist. Im Rahmen von Nachkontrollen besteht die Möglichkeit, die tatsächliche Zertifizierung der Ware der einzelnen Sendung zu überprüfen.
Durch die
Abstützung auf die besten existierenden Zertifizierungssysteme kann eine
möglichst strikte Umsetzung der im Abkommen vereinbarten
Voraussetzungen erreicht werden. Zudem werden die globalen Bemühungen
für eine nachhaltige Palmölproduktion unterstützt.
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu dieser Verordnung im Bewusstsein, dass deren Inkrafttreten vom Ausgang der Volksabstimmung vom 7. März 2021 über das CEPA abhängt. Wird das CEPA vom Stimmvolk gutgeheissen, tritt die Verordnung zusammen mit dem Abkommen in Kraft. Sollte das Stimmvolk das CEPA an der Urne ablehnen, würde die Erarbeitung dieser Verordnung entsprechend hinfällig.