Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja
Bundesrat Guy Parmelin präsentierte am 7. Dezember 2020 im
Rahmen einer Medienkonferenz die Ja-Argumente des Bundesrates für das
umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten
und Indonesien. Die Schweizer Stimmbevölkerung wird am 7. März 2021 über
dessen Genehmigung entscheiden, da gegen das Abkommen das Referendum
ergriffen wurde. Das Abkommen gewährt Schweizer Unternehmen den
diskriminierungsfreien Zugang zum zukunftsträchtigen indonesischen
Wachstumsmarkt. Gleichzeitig enthält es umfassende Bestimmungen zum
Schutz der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte und koppelt die
beschränkten Konzessionen für Palmöl an strenge Nachhaltigkeitsauflagen.
Viele Arbeitsplätze in der Schweiz hängen direkt oder indirekt vom Absatz unserer Produkte und Dienstleistungen im Ausland ab. Sowohl unsere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als auch unsere Grossunternehmen müssen im Ausland konkurrenzfähig sein. Sie sind deshalb auf Exporte und den verlässlichen Zugang zu wichtigen ausländischen Märkten angewiesen. Indonesien ist bevölkerungsmässig das viertgrösste Land der Welt mit einer wachsenden Mittelschicht. Das Abkommen baut die Zölle auf 98 Prozent der Schweizer Warenexporte ab und beugt einer Diskriminierung unserer Unternehmen auf diesem wichtigen Markt vor. Mit Bestimmungen zum Güter- und Dienstleistungshandel, den Investitionen und dem Geistigen Eigentum stärkt das Abkommen die Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen.
Gegen das von Bundesrat und Parlament 2019 genehmigte Abkommen wurde das Referendum ergriffen. Das Referendumskomitee befürchtet, dass sich die im Abkommen gewährten Zollsenkungen für Palmölimporte aus Indonesien negativ auf die heimische Ölsaatenproduktion auswirken werden. Es äussert zudem Bedenken in Bezug auf die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Palmölproduktion in den Herkunftsländern. Das Abkommen trägt diesen Bedenken aber vollumfänglich Rechnung.
Keine Gefahr für die Schweizer Landwirtschaft
Dank
sorgfältig abgestimmten und begrenzten Konzessionen erwachsen der
Schweizer Landwirtschaft keine Nachteile aus dem Abkommen. Für Palmöl
senkt das Abkommen die Zölle lediglich um rund 20 bis 40 Prozent und
dies nur im Rahmen beschränkter Mengen. Damit ist sichergestellt, dass
die Gesamtimporte von Palmöl in die Schweiz nicht zunehmen und dass die
Schweizer Produktion von Raps- und Sonnenblumenöl nicht gefährdet
werden. Zusätzlich ergeben sich neue Exportmöglichkeiten für Schweizer
Produkte wie Schokolade, Käse und andere Milchprodukte.
Nur nachhaltig produziertes Palmöl profitiert vom Abkommen
Das
Abkommen verpflichtet die Vertragsparteien zum Schutz der Umwelt und
der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ein Schwerpunkt
liegt dabei auf dem Schutz der Wälder und einer nachhaltigen
Palmölproduktion. Nur Palmöl, das nachweislich nachhaltig produziert
wurde, kann von den Zollsenkungen unter dem Abkommen profitieren. Die
Umsetzung dieses Aspektes wird in einer Verordnung separat geregelt.
Diese wird zeitgleich mit dem Abkommen mit Indonesien in Kraft treten
und sicherstellen, dass die strengen Bedingungen im Abkommen eingehalten
werden.
Ein ausgewogenes Abkommen
Das Abkommen
ist ausgewogen und berücksichtigt die Interessen beider Seiten. Es
verbessert die Rahmenbedingungen für die gegenseitigen
Wirtschaftsbeziehungen, trägt zum Ziel einer nachhaltigen Entwicklung
bei und gefährdet die Schweizer Landwirtschaft nicht. Im Rahmen der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit wird die Schweiz Indonesien dabei
unterstützen, dass breite Bevölkerungsschichten vom Abkommen profitieren
können. Eine Ablehnung des Abkommens wäre eine verpasste Chance für die
Schweizer Exportwirtschaft. Der Schweiz entginge damit auch die
Gelegenheit, einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der globalen
Bemühungen in Richtung einer nachhaltigeren Palmölproduktion zu leisten.